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FG München: Überdenkungsverfahren zur Steuerberaterprüfung: Chancengleichheit – Unbeachtlichkeit von Fehlern bei Nichterreichen einer zur Zulassung zur mündlichen Prüfung berechtigenden Gesamtnote – Anschluss des Erstprüfers an den Zweitprüfer – Kein Anspruch auf Mindestbestehensquote – Keine Benachteiligung durch Vergabe von Kennnummern für Prüfungsarbeiten – Spezialisierung eines Steuerberaters für Berufung in Prüfungsausschuss nicht nötig
Urteil vom 24.03.2021 – 4 K 264/18